Warum du die Statuten deiner Gesellschaft jetzt revidieren solltest

25.01.2024
Jennifer Knapp

Das neue Aktienrecht bringt für Schweizer Unternehmen diverse Erleichterungen. Dazu ist jedoch eine Anpassung der Gesellschaftsstatuten notwendig. Wer die Statutenrevision jetzt vornimmt, kann bereits an der diesjährigen ordentlichen GV profitieren.

Im Zuge der Revision des Schweizer Aktienrechts wurden mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 mehrere Änderungen eingeführt. Diese Änderungen zielen in erster Linie darauf ab, Unternehmen mehr Flexibilität zu bieten. Gemäss den neuen Bestimmungen wird allen Aktiengesellschaften eine Frist bis Ende 2024 eingeräumt, um ihre Statuten an das revidierte Aktienrecht anzupassen. Dennoch ist es ratsam, die Anpassungen bald vorzunehmen, um so rasch als möglich von den Vorteilen des revidierten Rechts zu profitieren.

Sobald die Statuten entsprechend geändert sind, bieten die neuen Vorschriften eine Reihe neuer Möglichkeiten, wie z.B.:

  • Kapitalband: Das neue Instrument des Kapitalbandes bietet eine grössere Flexibilität bei der Strukturierung von Kapitalerhöhungen (vergleichbar mit dem früheren genehmigten Kapital, aber mit einer längeren Gültigkeitsdauer);
  • Generalversammlung: Das neue Recht bietet die Möglichkeit, Generalversammlungen virtuell, hybrid,  im Ausland oder sogar im Zirkularverfahren abzuhalten;
  • Sachübernahmen: Bestimmungen über Sachübernahmen müssen nicht mehr in den Statuten aufgeführt werden;
  • Aktiennennwert und Aktienkapital: Darüber hinaus wurde anlässlich der Revision des Aktienrechts der Mindestnennwert von Aktien abgeschafft, so dass ein beliebiger Nennwert, der grösser als Null zu sein hat, gewählt werden kann und das Aktienkapital in einer Fremdwährung geführt werden kann (beschränkt auf GBP, EUR, USD oder JPY). Es ist jedoch zu beachten, dass im letzteren Fall auch die Buchhaltung in der gleichen Währung geführt werden muss.

Um von diesen Änderungen rechtlich profitieren zu können, müssen die Statuten entsprechend geändert werden. Werden solche Bestimmungen nicht in die Statuten aufgenommen, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Wird beispielsweise eine Generalversammlung virtuell abgehalten, ohne diese Möglichkeit ausdrücklich in den Statuten vorzusehen, sind die in einer solchen Versammlung gefassten Beschlüsse ungültig.

Wir empfehlen daher, die Statuten frühzeitig generell zu revidieren und an die Neuerungen des Aktienrechts anzupassen, damit bereits die diesjährige Generalversammlung virtuell abgehalten werden kann.

Nutze einfach unser digitales Paket für eine einfache, schnelle und professionelle Revision der Statuten deiner Gesellschaft. Mit diesem Paket kannst du dir nicht nur die Vorteile des neuen Aktienrechts zu Nutze machen, sondern profitierst gleichzeitig auch von unserer umfassenden Expertise im Gesellschaftsrecht. So weisen unsere Musterstatuten neben den Neuerungen gemäss dem revidierten Aktienrecht auch viele weitere Regelungen auf, welche sich für unsere Kunden als sehr vorteilhaft erwiesen haben, wie z.B. die Digitalisierung/Tokenisierung der Aktien, die Zweisprachigkeit DE/EN der Statuten (insb. für ausländische Aktionäre) oder die erleichterte Vertretung der Aktionäre an der GV.

Natürlich kannst du uns auch jederzeit für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch kontaktieren. Wir stehen dir gerne zur Verfügung.

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