Die rechtsgültige Übertragung unverbriefter Aktien (Wertrechte)
In der Schweiz können Aktien neben der klassischen Papierform (Aktienzertifikate) auch als Wertrechte d.h. bloss in digitaler oder buchmässiger Form ausgestaltet sein. Diese Form erleichtert die Verwaltung und den Handel mit Aktien erheblich und ist entsprechend weit verbreitet. Allerdings müssen bei der Übertragung von Wertrechten bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden, da andernfalls die Übertragung ungültig ist.