
Barrierefreiheit wird mit dem EU Accessibility Act zur Pflicht: Was Schweizer Softwareunternehmen jetzt wissen müssen
Am 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) vollständig in Kraft. Die EU-Richtlinie ist auf die digitale Zugänglichkeit von Produkten und Dienstleistungen für Menschen mit Beeinträchtigungen ausgerichtet (z.B. Seh- und Hörbeeinträchtigungen) und verpflichtet zahlreiche Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen dazu, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten – auch dann, wenn sie nicht in der EU ansässig sind. Damit betrifft der EAA auch Schweizer Softwareunternehmen, die digitale Lösungen in Europa vertreiben. Dieser Beitrag zeigt auf, für wen der EAA gilt, welche Anforderungen er an entsprechende Unternehmen stellt und wie sich diese darauf vorbereiten können.