Opting-out: Wichtige Neuerungen beim Verzicht auf die eingeschränkte Revision
Das Opting-out, sprich der Verzicht auf die eingeschränkte Revision, bleibt eine attraktive Möglichkeit für KMUs und Startups, Bürokratie und Kosten zu reduzieren. Mit den jüngsten Änderungen im Obligationenrecht (Art. 727a OR) und der Handelsregisterverordnung (HRegV), welche per 01.01.2025 in Kraft getreten sind, sind neue Anforderungen hinzugekommen, welche wir in diesem Artikel kurz zusammenfassen.