Kann eine "faktische Verwaltungsrätin" eine GV einberufen? Das Bundesgericht setzte sich kürzlich mit dieser Frage auseinander.
Im Zuge eines aktuellen Entscheids des Bundesgerichts (4A_387/2023) wurde eine wesentliche Frage der schweizerischen Unternehmenspraxis geklärt: Darf eine sog. "faktische Verwaltungsrätin", deren Mandat bereits abgelaufen ist, eine Generalversammlung (GV) einberufen? Die Antwort des Bundesgerichts ist klar: "Nein ".